Im Folgenden informieren wir Sie hier über interessante Möglichkeiten spezieller Urnenbestattungen:
Eine Luftbestattung setzt die Einäscherung des Leichnams voraus. Die Asche wird in einer besonderen Zeremonie aus einem Heißluftballon über einem großen Waldgebiet in
Frankreich ausgestreut. Angehörige können auf Wunsch teilnehmen.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, bei einem Hubschrauberflug die Asche über der Sierra Nevada in Spanien zu verstreuen.
Bei dieser Bestattungsart sollte, wie bei der Seebestattung, zu Lebzeiten vorsorglich eine Verfügung hinterlegt werden, die den Wunsch, auf diese Weise die letzte Ruhe zu
finden, klar erkennen lässt.
Die Weltraumbestattung ist eine futuristische Form der Feuerbestattung, die in den USA entwickelt wurde.
Dabei wird nach der Einäscherung des Verstorbenen ein kleiner Teil der Asche (ca. sieben Gramm) in eine kleine Kapsel gefüllt und mit einer Rakete in den Weltraum
transportiert. Diese Urnenkapseln kreisen zwischen anderthalb und zehn Jahren in der Umlaufbahn, bevor sie in der Erdatmosphäre verglühen.
Um dem in Deutschland gültigen Friedhofszwang zu entsprechen, wird die restliche Menge der Asche auf einem Friedhof beigesetzt. Grundsätzlich muss der Verstorbene zu Lebzeiten
eine handschriftliche Willensbekundung mit dem Wunsch dieser Bestattung hinterlassen haben.
Schon immer galt der Diamant als das Symbol der Unvergänglichkeit, der Erinnerung und der Liebe. Mit dem Erinnerungsdiamanten bieten wir den Hinterbliebenen ein besonders
faszinierendes Andenken an ein einzigartiges und wertvolles Leben.
Für die Herstellung des Diamanten wird ein kleiner Teil der Kremationsasche oder eine Haarlocke benötigt. Daraus wird Kohlenstoff extrahiert und zu einem exklusiven Diamanten
veredelt. Ein Erinnerungsdiamant ist ein zertifizierter Diamant von hoher Qualität und ein wertvolles Unikat. Nach dem mehrwöchigen Herstellungsprozess können die Diamanten in
Schmuckstücke oder andere Gegenstände eingefügt werden und bilden somit eine dauerhafte Erinnerung an die verstorbene Person, ohne dass die Nähe verloren geht.
Bei Interesse informieren wir Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
In Deutschland besteht nach geltender Gesetzeslage Friedhofszwang für die Asche von Verstorbenen. Im Ausland wie zum Beispiel in Belgien, den Niederlanden oder Frankreich gibt
es diese gesetzlichen Vorschriften zum Teil nicht und die Hinterbliebenen können die Asche ihrer Verstorbenen an einem Ort ihrer Wahl aufbewahren.
Das Überschreiten der deutschen Landesgrenze ist allerdings nicht gestattet und wird als gesetzwidriger Verstoß geahndet.
Wenn Sie an einer Einäscherung im Ausland interessiert sind, dann beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
Bestattungsinstitut Martin Frey
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