Die Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung für den Fall fest, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dieser Zustand kann durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall eintreten. Die Patientenverfügung dokumentiert vorsorglich, aber verbindlich Ihre Wünsche über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung.
Der Gesetzgeber hat am 01.09.2009 festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss, damit sie bindend ist.
Staatliche Information:
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.
Bestattungsinstitut Martin Frey
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