Bei uns sind Sie in guten Händen.
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause stirbt, muss zunächst ein Arzt den Tod schriftlich bescheinigen. Dies kann der Hausarzt, aber auch der Bereitschaftsarzt sein. Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Hospiz, Alten- oder Pflegeheim sorgt in der Regel die Verwaltung für die Ausstellung des Totenscheins.
Bitte rufen Sie uns nun an. Im Beratungsgespräch klären wir die weiteren notwendigen Schritte, zu denen die Erledigung einiger Formalitäten gehört.
Wenn Sie dies möchten, darf der Verstorbene noch bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Eine längere Aufbahrungszeit ist nach Absprache möglich.
Wir führen Bestattungen auf allen Friedhöfen Ihrer Wahl durch und arbeiten mit den Pfarrern, Trauerrednern und Ämtern, aber auch anderen Dienstleistern wie z. B. Floristen und Zeitungen eng zusammen.
Der Umfang unseres Einsatzes kann ganz unterschiedlich ausfallen.
Sollten nicht alle Dokumente auffindbar sein, helfen wir Ihnen gerne diese zu besorgen.
Bei eingewanderten Bürgern:
- Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis
- Geburtsurkunde ( Original UND Übersetzung )
- Heiratsurkunde ( Original UND Übersetzung )
- Sterbeurkunde des Ehepartners ( Original UND Übersetzung )
- Namenserklärung ( wenn Schreibweise geändert )
- Registrierschein.
Bestattungsinstitut Martin Frey
Tag & Nacht erreichbar
Hauptsitz:
Robert-Bosch-Str. 20
74405 Gaildorf / Unterrot
Tel.: 07971/ 2 30 30
Fax: 07971/ 2 30 70
Zweigstelle:
Hauptstr. 19
74423 Obersontheim
Tel.: 07973/ 929 44 00
Zweigstelle:
Schlechtbacher Str.2
74417 Gschwend
Tel.: 07972/ 911 88 80
Email: info@bestattungen-frey.de