Was tun im Trauerfall?

Was tun im Trauerfall?

Bei uns sind Sie in guten Händen

Wenn Ihr Angehöriger zu Hause stirbt, muss zunächst ein Arzt den Tod schriftlich bescheinigen. Dies kann der Hausarzt, aber auch der Bereitschaftsarzt sein. Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Hospiz, Alten- oder Pflegeheim sorgt in der Regel die Verwaltung für die Ausstellung des Totenscheins.

Bitte rufen Sie uns nun an. Im Beratungsgespräch klären wir die weiteren notwendigen Schritte, zu denen die Erledigung einiger Formalitäten gehört.

Wenn Sie dies möchten, darf der Verstorbene noch bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Eine längere Aufbahrungszeit ist nach Absprache möglich.

Wir führen Bestattungen auf allen Friedhöfen Ihrer Wahl durch und arbeiten mit den Pfarrern, Trauerrednern und Ämtern, aber auch anderen Dienstleistern wie z. B. Floristen und Zeitungen eng zusammen.

Der Umfang unseres Einsatzes kann ganz unterschiedlich ausfallen.

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenunterlagen (Versicherungsnummern)
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Lebensversicherungspolicen
  • Sterbegeldpolicen

Sollten nicht alle Dokumente auffindbar sein, helfen wir Ihnen gerne diese zu besorgen.

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis
  • Geburtsurkunde (Original UND Übersetzung)
  • Heiratsurkunde (Original UND Übersetzung)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (Original UND Übersetzung)
  • Namenserklärung (wenn Schreibweise geändert)
  • Registrierschein